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BodSchätzG § 8

Abschnitt 2: Besondere Schätzungsvorschriften

§ 8 Bodenprofile

1Die Bodenbeschaffenheit der Klassen- und Klassenabschnittsflächen ist anhand eines für die jeweilige Klasse und den jeweiligen Klassenabschnitt typischen Bodenprofils – bestimmendes Grabloch – zu beschreiben. 2Ihre Ertragsfähigkeit ist in Anlehnung an Musterstücke und Vergleichsstücke zu schätzen.

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TAAAJ-98761