BodSchätzG § 3
Abschnitt 2: Besondere Schätzungsvorschriften
§ 3 Schätzungsrahmen
1Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist
für Ackerland der Ackerschätzungsrahmen (Anlage 1) und
für Grünland der Grünlandschätzungsrahmen (Anlage 2).
2Die Schätzungsrahmen weisen Wertzahlen aus, die als Verhältniszahlen die Unterschiede im Reinertrag bei gemeinüblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zum Ausdruck bringen.
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TAAAJ-98761