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Einkommensteuer | Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten (BFH NV)
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich
kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die
Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein
zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von
einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und
Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten
geleistet werden. Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in
den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des
Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht in Frage (, NV, veröffentlicht
am ).
Sachverhalt: Die Kläger wurden in den Streitjahren 2011 bis 2015 zusammen zur Einkommenste...