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Investmentsteuergesetz | Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds (BFH)
Ein Gebot der Fremdverwaltung des
Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes
2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher
Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger beteiligte sich im Jahr 2007 an einem nach Luxemburger Recht aufgelegten thesaurierenden Investmentfonds (ausländischer Spezialfonds). Dieser Spezialfonds richtete sich ausschließlich an institutionelle, professionelle und andere sachkundige Anleger im Sinne des Artikel 2 Abs. 1 des Luxemburger Gesetzes v. über spezialisierte Investmentfonds. Die Auflage des Fonds war auch als "Ein-Anleger-Fonds" möglich. Privatpersonen mit einer Mindesteinlage von 1,25 Mio.