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BFH Beschluss v. - V B 60/24

Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule

Leitsatz

NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a

Instanzenzug:

Gründe

1 Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, welche Anforderungen unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse geeignet sind, zu erfüllen haben.

2 Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.120825.VB60.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 2006 Nr. 36
DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 36
UR 2025 S. 696 Nr. 18
HAAAJ-98564