Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbrecht | Keine Genehmigungspflicht bei Erbanteilsübertragung an Minderjährigen
Die Übertragung eines Erbanteils erfordert keine familiengerichtliche Genehmigung. Sie ist kein Rechtsgeschäft i. S. des § 1854 Nr. 4 BGB, da sie nicht auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Die Haftung für Verbindlichkeiten ist insoweit lediglich eine gesetzliche Nebenfolge des Erwerbs und betrifft eigene Verbindlichkeiten des Erwerbers.
Im Streitfall übertrug der Großvater mütterlicherseits seinem minderjährigen Enkel im Zusammenhang mit der Veräußerung eines ¼-Erbanteils am Nachlass seiner Mutter Bruchteilseigentum an einem Grundstück. Das Rechtsgeschäfts bedurfte keiner familiengerichtlichen Genehmigung, obwohl der Enkel seinen Großvater im Innenverhältnis von etwaigen Nachlassverbindlichkeiten freizustellen hatte. Dabei konnte der Vater des Minderjährigen diesen bei A...