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BFH Urteil v. - VI R 254/70 BStBl 1971 II S. 588

Leitsatz

Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung ist nicht gegeben, wenn der Revisionskläger zwar die nach seiner Meinung verletzte Rechtsnorm bezeichnet, im übrigen aber lediglich die Verletzung geltenden Rechts rügt und auf sein Vorbringen in der Vorinstanz verweist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 588
BFHE S. 217 Nr. 102,
VAAAA-98864

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BFH, Urteil v. 23.04.1971 - VI R 254/70

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