Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 35 vom

Compliance bei Immobilientransaktionen – Änderungsverordnung justiert Meldepflichten nach

Dr. Christian Rosner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2425Seit dem gilt die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien), die für Berater, die in Immobilientransaktionen eingebunden sind, besondere Meldepflichten geschaffen hat. Nach einer Evaluation hat das Bundesministerium der Finanzen im Oktober 2023 festgestellt, dass sich die GwGMeldV-Immobilien bewährt hätte und die mit ihr angestrebten Ziele erreicht worden seien. An einigen Stellen wurde allerdings Verbesserungsbedarf festgestellt, insbesondere bei der Formulierung von Meldesachverhalten und bei der Steigerung der Meldungsqualität durch die Begrenzung irrelevanter Meldungen. Dem wurde mit einer Änderungsverordnung Rechnung getragen, die am in Kraft getreten ist.

Änderungen insbesondere beim Barzahlungsverbot

[i]Verbot betrifft auch andere GegenleistungenUmfassende Änderungen sind für Meldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität vorgenommen worden (vgl. § 6 GwGMeldV-Immobilien). Hervorzuheben ist dabei die Umsetzung des Barzahlungsverbots (§ 16a GwG), das neben Barzahlungen insbesondere auch die Verwendung von Kryptowährungen und die Gegenleistung in Form von Edelsteinen umfasst.

Besondere Konstellationen

[i]Zahlungen an Personen, die nicht am Erwerbsvorgang beteiligt sindGenau zu betrachten sind zudem Konstellationen, in denen Z...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen