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BFH Urteil v. - VI R 97/68 BStBl 1971 II S. 428

Gesetze: AO § 152AO § 152 Abs. 3

Leitsatz

1. Die Anwendbarkeit des § 152 AO auf rechtswidrig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuerbeträge ist durch das Inkrafttreten des § 42 EStG 1958 nicht berührt worden.

2. Der § 152 AO hat nur zu Unrecht entrichtete Steuerbeträge, der § 42 EStG 1958 jedoch rechtmäßige entrichtete Steuerbeträge zum Gegenstand.

3. Für den Lauf der Ausschlußfrist des § 152 Abs. 3 AO ist die Kenntnis des Steuerpflichtigen von dem anspruchsbegründenden Ereignis auch dann maßgebend, wenn der Steuerpflichtige das Ereignis rechtlich falsch beurteilt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 428
BFHE S. 527 Nr. 101,
SAAAA-98813

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BFH, Urteil v. 19.02.1971 - VI R 97/68

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