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Umsatzsteuer | Zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG (BFH)
Die Anforderungen an eine Rechnung
im Sinne des
§ 14c Abs. 2
UStG erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den
Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine
Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen
Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung)
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung od...