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Einkommensteuer | AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses (BFH)
Werden Wirtschaftsgüter einer
gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in
das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden
Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für
Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der
Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter
anzusetzen (Anschluss u.a. an das Senatsurteil v.
-
) (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die ...