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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 54

Titel I: Allgemeine Vorschriften

Kapitel 3: Währungsumrechnung und Fristen

Artikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Regeln für die Währungsumrechnung für die Zwecke gemäß Artikel 53 Absätze 1 und 2.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

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PAAAJ-97332