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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 32

Titel I: Allgemeine Vorschriften

Kapitel 1: Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Kapitel 2: Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften

Abschnitt 3: Zollrechtliche Entscheidungen

Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest.

Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

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PAAAJ-97332