VO EU Nr. 952/2013 Artikel 32
Titel I: Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1: Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
Kapitel 2: Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften
Abschnitt 3: Zollrechtliche Entscheidungen
Artikel 32 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung von begünstigenden Entscheidungen fest.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
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PAAAJ-97332