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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 282

Titel IX: Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen

Kapitel 2: Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 282 Tests

Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften – insbesondere im IT-gestützten Bereich – zu testen. Diese Tests wirken sich nicht auf die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aus, die nicht an den Tests teilnehmen, und werden regelmäßig bewertet.

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PAAAJ-97332