VO EU Nr. 952/2013 Artikel 282
Titel IX: Elektronische Systeme, Vereinfachungen, Befugnisübertragung, Ausschussverfahren und Schlussbestimmungen
Kapitel 2: Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften
Artikel 282 Tests
Die Kommission kann einen oder mehrere Mitgliedstaaten auf Antrag ermächtigen, für einen begrenzten Zeitraum Vereinfachungen bei der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften – insbesondere im IT-gestützten Bereich – zu testen. Diese Tests wirken sich nicht auf die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aus, die nicht an den Tests teilnehmen, und werden regelmäßig bewertet.
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PAAAJ-97332