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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 218

Titel VII: Besondere Verfahren

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Artikel 218 Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Inhabers eines anderen besonderen Verfahrens als des Versands können ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen werden, die die für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen erfüllt.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-97332