VO EU Nr. 952/2013 Artikel 210
Titel VII: Besondere Verfahren
Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
Artikel 210 Geltungsbereich
Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
Versand – umfasst den externen und den internen Versand,
Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,
Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.
Fundstelle(n):
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PAAAJ-97332