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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 210

Titel VII: Besondere Verfahren

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Artikel 210 Geltungsbereich

Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:

  1. Versand – umfasst den externen und den internen Versand,

  2. Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,

  3. Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,

  4. Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.

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PAAAJ-97332