VO EU Nr. 952/2013 Artikel 164
Titel V: Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
Kapitel 2: Überführung von Waren in ein Zollverfahren
Abschnitt 2: Standard-Zollanmeldungen
Artikel 164 Befugnisübertragung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die Regeln für die Erteilung der Bewilligung gemäß Artikel 163 Absatz 3 festgelegt werden.
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PAAAJ-97332