VO EU Nr. 952/2013 Artikel 138
Titel IV: Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
Kapitel 2: Ankunft der Waren
Abschnitt 1: Eingang von Waren in das Zollgebiet der Union
Artikel 138 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln fest für:
die Ankunftsmeldung gemäß Artikel 133,
die Beförderung von Waren gemäß Artikel 135 Absatz 5.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.
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PAAAJ-97332