VO EU Nr. 952/2013 Artikel 128
Titel IV: Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
Kapitel 1: Summarische Eingangsanmeldung
Artikel 128 Risikoanalyse
Die in Artikel 127 Absatz 3 genannte Zollstelle sorgt innerhalb einer bestimmten Frist dafür, dass in erster Linie für Zwecke der Sicherheit und des Schutzes eine Risikoanalyse auf der Grundlage der in Artikel 127 Absatz 1 genannten summarischen Eingangsanmeldung oder der in Artikel 127 Absatz 8 genannten Angaben durchgeführt wird, und trifft die aufgrund der Analyseergebnisse erforderlichen Maßnahmen.
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PAAAJ-97332