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VO EU Nr. 952/2013 Artikel 125

Titel III: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 4: Erlöschen der Zollschuld

Artikel 125 Anwendung von Sanktionen

Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Anwendung von Sanktionen wegen Zuwiderhandlung gegen die zollrechtlichen Vorschriften.

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PAAAJ-97332