VO EU Nr. 952/2013 Artikel 125
Titel III: Zollschuld und Sicherheitsleistung
Kapitel 4: Erlöschen der Zollschuld
Artikel 125 Anwendung von Sanktionen
Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Anwendung von Sanktionen wegen Zuwiderhandlung gegen die zollrechtlichen Vorschriften.
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PAAAJ-97332