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BFH Urteil v. - VII R 32/69 BStBl 1971 II S. 307

Leitsatz

Der BFH schließt sich der vom BVerwG in seinem Urteil VIII C 37 und 38.67 vom (BVerwGE 31, 318 ff.) vertretenen Rechtsauffassung an, daß sich im Fall nur einseitiger Erledigungserklärung des Klägers der Streit auf die Erledigungsfrage beschränkt und der Beklagte in diesem Streit unterliegt, wenn die Erledigung festgestellt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 307
BFHE S. 201 Nr. 101,
NAAAA-98764

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BFH, Urteil v. 19.01.1971 - VII R 32/69

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