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Einkommensteuer/Körperschaftsteuer | Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften (BFH)
Der BFH hat dem EuGH verschiedene
Fragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von
Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang
sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt (; veröffentlicht
am ).
Sachverhalt: Fraglich ist, ob sich eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft für einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG nicht auf eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit berufen kann, wenn ihre Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft ihr einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Tochtergesellschaft gewährt. Zudem ist zu klären, ob in einem solchen Fall die Niederlassungsfreiheit vorrangig ist (