KONSENS-G § 26
Abschnitt 4: Budget und Kostentragung
§ 26 Zahlungsverfahren
Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach § 24 sind zu verrechnen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-96597
Zahlungsverpflichtungen und die umzulegenden Aufwendungen nach § 24 sind zu verrechnen.
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