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KONSENS-G § 21

Abschnitt 3: Organisationsstruktur des Gesamtvorhabens KONSENS

Unterabschnitt 3: Projektstrukturen

§ 21 Multiprojektmanagement

(1) 1Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. 2Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:

  1. die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,

  2. die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und

  3. die Überwachung der Meilensteine der Entwick-ungsprogramme/-projekte.

(2) Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-96597