KONSENS-G § 21
Abschnitt 3: Organisationsstruktur des Gesamtvorhabens KONSENS
Unterabschnitt 3: Projektstrukturen
§ 21 Multiprojektmanagement
(1) 1Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte. 2Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:
die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,
die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und
die Überwachung der Meilensteine der Entwick-ungsprogramme/-projekte.
(2) Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-96597