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BFH Urteil v. - IV R 111/69 BStBl 1971 II S. 132

Gesetze: EStG § 34b Abs. 2

Leitsatz

Erstattet ein Hochschullehrer, der nebenher eine freiberufliche Anwaltspraxis betreibt, Rechtsgutachten, die ihrem Wesensgehalt nach mit dem beruflichen Aufgabenkreis eines Anwalts in untrennbarem Zusammenhang stehen, so entfällt die Steuerbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG selbst dann, wenn die Aufträge hierfür von Gerichten erteilt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 132
BFHE S. 499 Nr. 100,
AAAAA-98696

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BFH, Urteil v. 08.10.1970 - IV R 111/69

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