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BFH Urteil v. - I R 27/66 BStBl 1971 II S. 117

Leitsatz

Verrechnet eine Organgesellschaft die geleisteten nicht abzugsfähigen Ausgleichsabgaben (§ 211 LAG) mit einer Rücklage für die Lastenausgleichs- Vermögensabgabe (§ 218 Abs. 2 LAG), die durch Umwandlung einer freien versteuerten vororganschaftlichen Rücklage entstanden war, so sind die nicht abzugsfähigen Ausgleichsabgaben zum eigenen Einkommen der Organgesellschaft zu rechnen (Abweichung vom BFH-Urteil I 7/62 U vom , BFH 82, 578, BStBl III 1965, 455).

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 117
BFHE S. 382 Nr. 100,
SAAAA-98690

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BFH, Urteil v. 28.10.1970 - I R 27/66

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