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Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt (BFH)
Die entgeltliche Übernahme
ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich
eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem
Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht
wird, als Heilbehandlung im Sinne des
§ 4 Nr. 14
Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden", steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger war selbständiger Arzt in der Allgemeinmedizin. In den Streitjahren nahm der Kläger am ärztlichen Notfalldi...