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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Ausscheiden aus einer Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf eines Kalenderjahres
Ist die im Streitfall zwischen Gesellschaftern einer GbR geschlossene Ausscheidensvereinbarung, nach der die Klägerin ihre Beteiligung "mit Wirkung zum Ablauf des " an eine Mitgesellschafterin verkauft, dahin auszulegen, dass die Klägerin noch im Jahr 2017 aus der GbR ausgeschieden ist mit der Folge, dass ihr kein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag der GbR für 2017 zuzurechnen und ihr Veräußerungsgewinn bereits im Jahr 2017 realisiert ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().