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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 18 R 511/23

Streitig ist ein Auskunfts- und Datenkopieanspruch nach Art. 15 der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO). Der Kläger begehrt von der Beklagten, dass diese ihm alle über ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellt.

Fundstelle(n):
IAAAJ-95804

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.03.2025 - L 18 R 511/23

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