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LAG Niedersachsen Urteil v. - 12 Sa 875/09

Gesetze: BGB § 626

Leitsatz

Leitsatz:

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.

Fundstelle(n):
LAAAJ-95774

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Niedersachsen, Urteil v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09

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