1. Zustellungen an Behörden, juristische Personen usw. gemäß § 7 Abs. 2 VwZG sind nicht deshalb unwirksam, weil ein Zusatz "zu Händen des Vorstehers" fehlt. Der Senat schließt sich insoweit der BFH-Entscheidung I R 70/67 [Verweis AZ:"I R 70/67"] vom (BFH 91, 222, BStBl II 1968, 279) an.
2. Den Ablauf der Revisions- und Revisionsbegründungsfrist kann der Steuerpflichtige im allgemeinen anhand des vom Postbediensteten auf der Sendung vermerkten Zustellungstages zuverlässig ermitteln.
3. Es ist regelmäßig ein die Wiedereinsetzung ausschließender Mangel in der Büroorganisation einer Steuerberatungsgesellschaft, wenn kein Fristenkontrollbuch oder eine ihm vergleichbare Einrichtung vorhanden ist.
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Fundstelle(n): BStBl 1970 II Seite 814 BFHE S. 71 Nr. 100, HAAAA-98620
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