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BFH Urteil v. - VI R 71/68 BStBl 1970 II S. 782

Leitsatz

1. Bei der Abgrenzung des einkommensteuerrechtlichen Begriffes "Pflegekinder" ist es nach der Änderung des § 32 Abs. 2 Nr. 2a Buchstabe aa EStG durch das StÄndG 1961 vom (BGBl I 1961, 981) als ausreichend anzusehen, daß solche Kinder von den Pflegeeltern "überwiegend" unterhalten werden.

2. Die im Kindergeldgesetz in der Fassung vom (BGBl I 1957, 1061) und im Bundeskindergeldgesetz vom (BGBl I 1964, 265) enthaltenen Bestimmungen des Begriffes "Pflegekinder" sind für das Einkommensteuerrecht nicht maßgebend.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 782
BFHE S. 86 Nr. 100,
BAAAA-98609

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BFH, Urteil v. 21.07.1970 - VI R 71/68

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