Risikobewertungsverfahren | Aktualisierung der Informationen zu ETACA (BZSt)
Das BZSt weist auf aktualisierte
Informationen zum sog. ETACA-Programm hin.
Hintergrund: ETACA ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde Anfang Juli 2025 von der EU-Kommission eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt und neue Pilotverfahren können noch 2025 beginnen.
Anlässlich dessen wurde auch der Webauftritt des BZSt zu ETACA aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BZSt.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-95316