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Neue Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel
Werden mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren gekauft und veräußert, ist grds. ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen. Weder die Drei-Objekt-Grenze noch der Fünfjahreszeitraum sind dabei jedoch starre Grenzen, sondern flexible Indizien. Auch im Zeitraum von fünf bis zehn Jahren kann die Veräußerung mehrerer Immobilien noch einen gewerblichen Grundstückshandel auslösen, wenn eine bedingte Veräußerungsabsicht schon vorher bestand. Auf diese kann es im Einzelfall in entscheidender Weise ankommen, wie der BFH mit seinem Beschluss vom - III R 14/23, NWB GAAAJ-91882, zeigt.