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Track 15-21 | Update Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug der Aufwendungen für ein Ferienlager
Nicht als Sonderausgaben abzugsfähige Aufwendungen für sportliche und andere Freizeitbetätigungen liegen vor, wenn die Betätigung organisatorisch, zeitlich und räumlich getrennt von einer Kindertagesstätte, einem Schulhort oder einer ähnlichen Einrichtung stattfindet und dabei nicht die altersbedingt erforderliche Betreuung des Kindes im Vordergrund steht. Das hat aktuell der BFH entschieden. Wir nehmen das Urteil zum Anlass für ein Update zum Abzug von Kinderbetreuungskosten.
Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten geben wir Ihnen in den nächsten Minuten ein Update zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
Auf die Idee gebracht hat uns ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, bei dem es um die Frage ging, ob die Kosten für ein Ferienlager begünstigt sind. – Und es gibt ja auch eine gesetzliche Neuerung ab 2025: Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs beteiligt sich das Finanzamt mit einem höheren Betrag.
Aber lassen Sie uns ganz vorne anfangen: Wenn es um die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern geht, sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden. Abhängig vom Alter der Kinder...