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Gewerbesteuer | Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften I (BFH)
Der
§ 7 Satz 2 Nr.
2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines
Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der
Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft
aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen
Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die gewerbesteuerrechtliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit einer doppelstöckigen Personengesellschaft. Nach Auffassung der Vorinstanz ist der Gewinn vollständig bei der Obergesellschaft zu erfassen, und zwar auch dann, soweit der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven der Untergesellschaften entf...