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BFH 13.12.2023 XI R 39/20, StuB 13/2025 S. 515

Einkommensteuer | Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile; Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

(1) Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden. (2) Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen. (3) Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an (Bezug: § 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Doppelbuchst. gg, § 15 Abs. 1 Satz 3 InvStG 2004; § 3c EStG).

Praxishinweise

Dieses Urteil ist vom BFH bereits am als NV-Urteil veröffentlicht worden (vgl. Kurzinfo StuB 2024 S. 403, ...

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