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IWB 13/2025 S. 478

Slowakei | Anmeldung der Einfuhrmehrwertsteuer in der Steuererklärung

Zum ist in der Slowakei für bestimmte Fälle die Zuständigkeit für die Erhebung der Einfuhrmehrwertsteuer (EMwSt) vom Zoll auf das Finanzamt übergegangen. Einführer, die über eine gültige Bewilligung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) verfügen, melden die EMwSt in ihrer MwSt-Erklärung an. Die Änderung gilt für Waren, die in den freien Verkehr überführt werden, sowie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen für die Überführung von Waren in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung mit teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. Eines besonderen Antrags soll es dazu nicht bedürfen, auch eine Sicherheit für die EMwSt soll in diesen Fällen grds. nicht mehr zu leisten sein.

Martin Diemer

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