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BPatG Urteil v. - 8 Ni 61/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des deutschen Patents DE 10 2005 050 216 (Streitpatent), das am 20. Oktober 2005 angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „Volumenstromgeregelte, einhubige Flügelzellenpumpe“ trägt. Der Hinweis auf die Erteilung des Streitpatents wurde am 9. Januar 2014 veröffentlicht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2025:020425U8Ni61.23.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-94254

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 02.04.2025 - 8 Ni 61/23

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