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BFH Urteil v. - I R 161/66 BStBl 1970 II S. 346

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 (nunmehr Abs. 7)KStG § 11

Leitsatz

Die Aufwendungen und Spenden, die nach § 4 Abs. 5 EStG, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 11 Nr. 5 KStG nicht abzugsfähig sind, gehören im Fall einer Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag nicht zu dem Einkommen, das die Organgesellschaft zu versteuern hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 346
BFHE S. 165 Nr. 98,
EAAAA-98459

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BFH, Urteil v. 13.01.1970 - I R 161/66

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