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Track 25-26 | Verschwiegenheitspflicht: Anforderungen an das Fahrtenbuch eines Berufsgeheimnisträgers
Die Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters erstreckt sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Berufsgeheimnisträger können daher nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs Schwärzungen vornehmen, soweit diese erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten zu schützen. Im Streitfall gingen dem Finanzgericht die Schwärzungen zu weit. Das Fahrtenbuch wurde als nicht ordnungsgemäß beurteilt.
Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess, der auch in eigener Sache für viele Hörerinnen und Hörer interessant sein dürfte. Der Bundesfinanzhof muss sich nämlich mit der Frage befassen, ob – und in welchem Umfang – ein Steuerberater oder Rechtsanwalt die Angaben zu seinen Mandanten in einem Fahrtenbuch schwärzen darf.
Im Streitfall hatte ein selbständiger Rechtsanwalt ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch für seinen Firmenwagen vorgelegt. Das Finanzamt kam zu dem Ergebnis, dass das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß sei. Es wendete daher bei der Bewertung der Privatnutzung die 1 %-Methode an.
Das FG Hamburg hat dies gutgeheißen. So ganz sicher waren sich die Richter au...