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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 15 | Doppelbesteuerung: Steuerfreistellung durch ausländische Betriebsstätten

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Bekanntlich erzielt der Steuerpflichtige aus einer solchen Betriebsstätte in der Regel Einkünfte, die im Inland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Bekanntlich erzielt der Steuerpflichtige bei der Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus einer solchen Betriebsstätte in der Regel Einkünfte, die im Inland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen.

Den Grundfall hatten wir Ihnen bereits in unserer April-Ausgabe 2022 vorgestellt: Ein in Deutschland lebender Taxiunternehmer hatte aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer Schweizerischen Taxifunkzentrale Zugang zu deren Büroraum in der Schweiz. Dieser Raum war mit drei Arbeitsplätzen eingerichtet und stand insgesamt drei Taxiunternehmern zur Verfügung. Der Kläger nutzte den Büroraum einschließlich eines abschließbaren persönlichen Standcontainers für

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