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Mandat | Beratung zum SV-Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Ist der Lohnbuchhalter dafür verantwortlich, dass der Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsrechtlich fehlerhaft als Selbstständiger behandelt worden ist und keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind, während bei pflichtgemäßer Beratung durch eine Satzungsänderung die Voraussetzungen der Sozialversicherungsfreiheit geschaffen worden wären, muss sich die GmbH auf ihren Anspruch auf Ersatz des Schadens in Form nachzuentrichtender Sozialversicherungsbeiträge auch im Fall konsolidierter Schadensberechnung nicht den Barwert der vom Geschäftsführer erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung als Vorteil anrechnen lassen. Ein zu berücksichtigender Vorteil liegt erst vor, wenn aufgrund der Anwartschaften tatsächlich Rentenzahlungen erfolgen.
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