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LAG Mecklenburg-Vorpommern 25.02.2025 5 SLa 104/24, NWB 26/2025 S. 1773

AGB | Rückzahlung der vom potenziellen Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren

Eine Klausel in AGB, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt den geförderten Studenten unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in seiner Verantwortungssphäre liegen, von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind.

Anmerkung:

Auch wenn zwischen den Parteien noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat, gelten die Grundsätze zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln auch mit der Folge, dass nach dem Grund (Verantwortungssphäre) differenziert werden muss, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden. Die Klage auf Rückzahlung der Studienkosten blieb infolge unwi...

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