Die Beklagte ist Inhaberin des am 26. Januar 2007 in der Verfahrenssprache Englisch angemeldeten europäischen Patents 1 919 458 (im Folgenden: Streitpatent) mit der Bezeichnung "ENTERICALLY COATED CYSTEAMINE, CYSTAMINE AND DERIVATIVES THEREOF" (in Deutsch laut Streitpatentschrift: "MAGENSAFTRESISTENTES BESCHICHTETES CYSTEAMIN, CYSTAMIN UND DERIVATE DAVON"), dessen Erteilung am 11. Juli 2012 veröffentlicht wurde. Das Streitpatent geht aus einer internationalen Anmeldung mit der Anmeldenummer PCT/US2007/002325 sowie der Offenlegungsschrift WO 2007/089670 hervor und nimmt die Priorität der am 27. Januar 2006 eingereichten Anmeldung US 762715 P in Anspruch. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das Streitpatent unter der Nummer DE 60 2007 023 951 geführt. Es umfasst in seiner erteilten Fassung zehn Patentansprüche mit dem unabhängigen Patentanspruch 1 und den darauf rückbezogenen Unteransprüchen 2 bis 10.