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BFH Urteil v. - IV R 40/95

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 2

Angabe des Bewirtenden im amtlichen Vordruck

Leitsatz

Der IV. Senat legt dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Frage zur Entscheidung vor:

Kann die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auch noch nachträglich im Rechtsbehelfsverfahren nachgeholt werden?

Fundstelle(n):
BB 1997 S. 2309
BFH/NV 1998 S. 128
DStZ 1997 S. 856
NJW 1998 S. 336
DAAAA-98429

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BFH, Urteil v. 02.10.1997 - IV R 40/95 -nv-

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