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Lieferbedingungen und Handelsklauseln bei internationalen Verträgen
Rechtssicherheit durch geübte Praxis und internationale Handelsbräuche
Bei internationalen Transaktionen besteht ein großes Bedürfnis, Verträge einfach, schnell und rechtssicher abzuschließen. Allgemein anerkannte Bedingungswerke und Handelsklauseln sowie die Kenntnis internationaler Handelsbräuche stellen geeignete Instrumentarien hierfür dar. Handelsklauseln regeln die Pflichten der Vertragsparteien im internationalen Handel eindeutig, da deren Bedeutung als allgemein bekannt gilt. Dadurch werden sowohl der Verkäufer als auch der Käufer vor rechtlichen Risiken geschützt und Missverständnisse sowie Rechtsstreit können vermieden werden. Dies gilt ebenso für internationale Handelsbräuche, die im kaufmännischen Verkehr durch kollektive Übung Verbindlichkeit erlangen.
Im internationalen Geschäftsverkehr werden außer den Incoterms® 2020 verschiedene andere standardisierte, branchen- oder produktbezogene Lieferbedingungen verwendet.
Praxisfälle zeigen, dass einerseits mangels wirksamer Vereinbarung einer Incotermklausel ungewollte Rechtsfolgen eintreten können und andererseits die Abgrenzung zu Handelsklauseln Fragen aufwerfen kann.
Internationale Handelsklauseln können aufgrund ihrer feststehenden Bedeutung formelhaft verwendet werden und führen dennoch zum gewünschten Ergebnis.