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Umsatzsteuer | Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
(1) Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht. (2) Bei der Aufteilung nach EinzelverkaufspreiS. 475sen ist von Bruttoverkaufspreisen auszugehen. (3) Hat ein Stpfl. aufgrund der Anwendung einer zwar objektiv nicht sachgerechten, aber subjektiv vertretbaren Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts die steuerpflichtigen Umsätze nicht zutreffend getrennt nach Steuersätzen aufgezeichnet, ist der Ansatz eines Sicherheitszuschlags nicht gerechtfertigt, wenn der Stpfl. an der Sachverhaltsaufklärung vollständig mitgewirkt hat (Bezug: § 3 Abs. 1, § 10, § 12 Abs. 2 Nr....