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SV-Status | Für eine Bank tätiger Finanzberater
Auch im Recht der Sozialversicherung ist die versicherungsfreie Tätigkeit eines selbstständigen Handelsvertreters von der versicherungspflichtigen Beschäftigung eines abhängigen Handlungsgehilfen abzugrenzen.
Die Begriffe der Selbstständigkeit und der Abhängigkeit haben zwar im Handelsrecht eine andere Funktion als im Sozialversicherungsrecht. Dessen ungeachtet haben sie weitgehend den gleichen Inhalt. Das Sozialversicherungsrecht kann deshalb für die Frage, ob und welche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen bestehen, an die entsprechenden Regeln des Privatrechts anknüpfen und diese auch für seinen Bereich übernehmen. Die hier vorzunehmende Gesamtschau des zwischen einem Finanzberater und einer Bank, die Finanzdienstleistungen für Privatkunden, mittelständische Unternehmen, ...