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Insolvenzrecht | Haftung des Geschäftsführers einer nunmehr insolventen GmbH bei unterlassener Vorsteuerberichtigung (FG)
Die widerspruchslose Feststellung einer Umsatzsteuerforderung gegen die insolvente GmbH zur Tabelle im Insolvenzverfahren ist als unanfechtbare Steuerfestsetzung i. S. des § 166 AO anzusehen. Die widerspruchslose Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt wie die bestandskräftige Festsetzung der Forderung. Der Geschäftsführer der GmbH, der dem Tabelleneintrag hätte widersprechen und seinen Widerspruch ggf. hätte weiterverfolgen können, muss daher die Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle als das insolvenzrechtliche Äquivalent zur Umsatzsteuerfestsetzung gegen sich im Rahmen eines diese Umsatzsteuerforderung betreffenden Haftungsverfahrens gelten lassen.
Hat die GmbH Rechnungen mit Vorsteuerabzug aufgrund von Kaufverträgen über noch nicht durchgeführte Fahrzeug-Li...